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   BVerwG, 28.10.1977 - IV B 138.77   

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BVerwG, 28.10.1977 - IV B 138.77 (https://dejure.org/1977,2048)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1977 - IV B 138.77 (https://dejure.org/1977,2048)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1977 - IV B 138.77 (https://dejure.org/1977,2048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1972 - IV B 29.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verstoß einer

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1977 - 4 B 138.77
    Allenfalls wird eine solche Divergenz in dem Satz der Beschwerdebegründung angesprochen: "Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß eine Pflicht zur 'Genehmigung unter Auflagen' dann gegeben sein kann, wenn eine Genehmigungsversagung das Verbot des Übermaßes verletzt (vgl. insbesondere das Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 40.65 -, Beschluß vom 28. Juli 1972 - BVerwG IV B 29.72 -)".

    Der Beschluß vom 26. Juli 1972 - BVerwG IV B 49.72 - (Buchholz 406.11 § 6 BBauG Nr. 2) - die Beschwerde hat das Aktenzeichen IV B 29.72 offenbar irrtümlich angegeben - betrifft die von der höheren Verwaltungsbehörde einzuholende Genehmigung eines Flächennutzungsplans, die nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 6 Abs. 3 BBauG "unter Auflagen erteilt werden" kann.

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 40.65

    Versagung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Genehmigungspflicht der Auflassung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1977 - 4 B 138.77
    Allenfalls wird eine solche Divergenz in dem Satz der Beschwerdebegründung angesprochen: "Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß eine Pflicht zur 'Genehmigung unter Auflagen' dann gegeben sein kann, wenn eine Genehmigungsversagung das Verbot des Übermaßes verletzt (vgl. insbesondere das Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 40.65 -, Beschluß vom 28. Juli 1972 - BVerwG IV B 29.72 -)".

    Von diesen beiden Entscheidungen weicht jedoch die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung nicht ab: Das Urteil des Senats vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 40.65 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 8) betrifft eine Bodenverkehrsgenehmigung nach § 19 BBauG, die nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 20 Abs. 2 BBauG "unter Auflagen erteilt werden" kann.

  • BVerwG, 26.07.1972 - IV B 49.72

    Gemeindliche Planungshoheit und Gegenstand der Bauleitplanung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1977 - 4 B 138.77
    Der Beschluß vom 26. Juli 1972 - BVerwG IV B 49.72 - (Buchholz 406.11 § 6 BBauG Nr. 2) - die Beschwerde hat das Aktenzeichen IV B 29.72 offenbar irrtümlich angegeben - betrifft die von der höheren Verwaltungsbehörde einzuholende Genehmigung eines Flächennutzungsplans, die nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 6 Abs. 3 BBauG "unter Auflagen erteilt werden" kann.
  • BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71

    Bestimmung des Umfangs des Bestandsschutzes - Übertragung des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1977 - 4 B 138.77
    Eine solche Abweichung ist aber nur dann anzuerkennen, wenn die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung abweicht, die der zum Vergleich herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zugrunde liegt (vgl. Beschluß vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV B 66.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86 [S. 30]).
  • BVerwG, 23.08.1973 - IV B 120.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1977 - 4 B 138.77
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt aber voraus, daß abweichende Rechtsauffassungen zur Anwendung einer und derselben Gesetzesvorschrift bestehen (vgl. Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG IV B 120.73 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BVerwG, 28.10.1985 - 4 B 197.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer

    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist mit dem, was die Beschwerde hierzu vorträgt, nicht dargelegt: Eine solche Abweichung würde voraussetzen, daß das Berufungsgericht dieselbe Rechtsvorschrift angewendet hat, die in der früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - und zwar in rechtlich anderer Weise - angewendet worden ist (vgl. Beschluß vom 10. April 1963 - BVerwG 8 B 16.62 - BVerwGE 16, 53 [BVerwG 10.04.1963 - VIII B 16/62]; Beschluß vom 30. Mai 1967 - BVerwG 2 B 32.67 - BVerwGE 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]; Beschluß vom 28. Oktober 1977 - BVerwG 4 B 138.77 - ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 10.03.1983 - 4 B 180.82

    Berufsmäßige Binnenfischerei im Sinne des § 146 Bundesbaugesetz (BBauG) -

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht ab von dem Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1977 - BVerwG 4 B 138.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 141 S. 59, wonach "eine Baulast oder eine auflösende Bedingung des Inhalts ..., daß das Gebäude nur für den (nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG) privilegierten Zweck genutzt werden darf und andernfalls abgebrochen werden muß" ... "nichts für die Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes hergeben (würde)".
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